...
Urteile aus den deutschsprachigen Nachbarländern können für unsere Rechtsordnung sehr wohl wegweisend sein.
| Scroll office title | ||
|---|---|---|
| ||
|
Dies zeigt auch der Entscheid des Deutschen Bundesgerichtshofes vom 23. Juni 2009, betreffend www.spickmich.de, in welchem Schülerinnen und Schüler LehrerInnen bewerten können. Das Gericht hat wichtige Leitplanken festgelegt, innerhalb welcher die freie Meinungsäusserung auch auf Bewertungsportalen geschützt sein muss. Diese Freiheit ist zwar nicht schrankenlos. Grundsätzlich gilt aber: Dem Einzelnen steht kein persönlichkeitsrechtlicher Anspruch zu, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder von anderen gesehen werden möchte. Das bedeutet aber nicht, dass ein negativ Bewerteter über längere Zeit am Pranger stehen muss (siehe dazu Kapitel Bewerten im Internet: Bewertung oder Beschimpfung?).
...
