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Wird im Internet kommuniziert, wirkt eine Vielzahl von Beteiligten mit - wie nachfolgende Abbildung exemplarisch (und vereinfacht) zeigt.
Schematische Darstellung der Beteiligten im Internet
Es stellt sich die Frage, wer in welchem Ausmass für unrechtmässige Äusserungen zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Ausführungen basieren auf Schweizer Recht (allerdings stellt sich im Internet stets die Frage Verantwortlichkeit im Internet – nach Schweizer Recht?).
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Die Firma X. als Uploader trägt in jedem Fall Verantwortung für ihre Inhalte. In der Werbung ist - unabhängig vom Medium - der Lauterkeitsgrundsatz 1.8 zu beachten. Danach haftet der Auftraggeber und der Berater für die Rechtmässigkeit der Werbeaussage. Verstösst - wie im Beispiel - der im Internet verbreitete Film gegen die Vorgaben des Alkoholgesetzes, tragen die Firma X. als Auftraggeberin und auch deren Werbeagentur die Verantwortung für diese Unrechtmässigkeit.
Grundsatz 1.8
» zu den Lauterkeitsgrundsätzen der Schweizerischen Lauterkeitskommission
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